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Teilnahmebedingungen
1.000 € Weiterempfehlungsprämie


1. ALLGEMEINES
Das Empfehlungsprogramm wird von der Venvivo GmbH als Gefälligkeit angeboten und begründet keinerlei rechtliche Pflichten, die gerichtlich durchgesetzt werden könnten.
Venvivo behält sich ausdrücklich das Recht vor, zumutbare Änderungen sowohl am Empfehlungsprogramm als auch an diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen (z.B. an der Teilnahmeberechtigung, hinsichtlich der Höhe der Empfehlungsprämie, dieses Programm mit irgendeinem anderen Empfehlungs- oder Kundenbindungsprogramm zu ersetzen und/oder das Programm insgesamt zu beenden).


Das Empfehlungsprogramm unterliegt deutschem Recht.


Venvivo kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne vorherige Mitteilung ändern. Wenn Venvivo diese Teilnahmebedingungen ändert, werden die geänderten Teilnahmebedingungen an entsprechender Stelle veröffentlicht. Die geänderten Teilnahmebedingungen treten nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


2. VERANTWORTLICH FÜR DAS EMPFEHLUNGSPROGRAMM
Verantwortlich für das Venvivo Empfehlungsprogramm ist die Venvivo GmbH, Bergstraße 23, 35582 Wetzlar.

Venvivo ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei datenschutzbezogenen Fragen richten Sie sich bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten per E-Mail an info@venvivo.de

3. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Eine Teilnahme am Empfehlungsprogramm Venvivo ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme an Venvivo erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Teilnehmende von Venvivo Empfehlungsprogramm können sowohl natürliche Personen sein, die bereits Kund:innen von Venvivo sind, als auch Personen, die in keiner geschäftlichen Verbindung mit Venvivo stehen („Nicht-Kund:innen“). Die Person, die Venvivo einer anderen Person empfiehlt gilt im Folgenden als „Empfehlender“ und die Person, der Venvivo empfohlen wird, als „Empfohlene:r“.


Die Teilnehmenden müssen über 18 Jahre alt sein und über einen ständigen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Diese Regeln gelten sowohl für den Empfehlenden als auch für den Empfohlenen.
Empfehlende dürfen sich nicht selbst empfehlen.
Empfehlende dürfen niemanden aus demselben Haushalt empfehlen.
Mitarbeitende von Venvivo sind nicht teilnahmeberechtigt.


4. AUSSCHLUSS, BEENDIGUNG VON VENVIVO EMPFEHLUNGSPROGRAMM
Venvivo behält sich vor, das Empfehlungsprogramm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden. Das Anwerben von mehr als 10 Neukunden ist nur in Absprache mit Venvivo möglich. Bei Verstößen gegen die Regel zum massenweisen Anwerben (z.B. über Vermittlerportale, Bots, Massen-E-Mails, Blogs, soziale Medien etc.) behält Venvivo sich vor, den jeweiligen Empfehlenden vom Prämienprogramm auszuschließen und/oder Prämien zurückzufordern. Dieses Angebot gilt nur in Deutschland und ist freibleibend. Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionsangeboten kombinierbar.

5. VORGEHENSWEISE
Empfehlender: Um jemandem Venvivo zu empfehlen, müssen Empfehlende sich einen Venvivo Empfehlungscode über die Venvivo Website generieren lassen. Hierfür muss die Seite www.venvivo.de/venvivo-empfehlungspramie besucht werden. Der Empfehlende kann sich auf dieser Seite einen persönlichen Empfehlungscode generieren lassen. Dieser Empfehlungscode kann daraufhin vom Empfehlenden als Link an Venvivo-Interessenten versendet werden, soweit diese teilnahmeberechtigt sind. Der Empfehlungscode gilt für unbestimmte Zeit und ist an die E-Mail-Adresse des/der Empfehlenden gebunden. Der/die Empfehlende kann diesen Link beliebig oft verwenden (ausgeschlossen ist das massenweise Anwerben, siehe Ziffer 4.1). Der/die Empfehlende verpflichtet sich, den Empfehlungslink nur an Empfänger:innen zu versenden, die zuvor gegenüber dem/der Empfehlenden nachweislich ihre Einwilligung erteilt haben, einen Empfehlungslink vom/von der Empfehlenden zu erhalten.
Empfohlener: Der/die Empfohlene erhält vom/von der Empfehlenden einen Link, der zu einem unverbindlichen Anfrageformular führt. In diesem Anfrageformular sollte bereits der Empfehlungscode des Empfehlenden hinterlegt sein. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Empfehlungscode vom/von der Empfohlenen im Anfrageformular bei „Deine persönlichen Daten“ unter „Venvivo Empfehlungscode“ manuell eingegeben werden. Die unverbindliche Anfrage des Empfohlenen zum Kauf einer Solaranlage kann ausschließlich über die Website erfolgen, zu welcher der Empfehlungslink weiterleitet.


6. PRÄMIENAUSZAHLUNG
Die Prämie für den/die Empfehlenden und den/die Empfohlenen beträgt jeweils 500 Euro. Wir behalten uns vor, innerhalb bestimmter Aktionszeiträume die Prämienhöhe anzupassen. Wenn dies der Fall ist, gelten die entsprechend kommunizierten Prämienhöhen für die Dauer des Aktionszeitraumes. Die Prämienauszahlung an den/die Empfehlenden erfolgt per Überweisung, die Prämienauszahlung an den/die Empfohlenen wird entweder von der Rechnung des Solarprojekts abgezogen (bei Kauf) oder erfolgt nachträglich per Überweisung. Der Anspruch auf Bar-Auszahlung der Prämie ist nicht übertragbar oder verhandelbar. Die Auszahlung der Prämie erfolgt in der Landeswährung. Berechtigt zur Auszahlung der Prämie ist nur, wer nicht gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt. Der Anspruch auf Auszahlung der Prämie für den Empfohlenen und den Empfehlenden entsteht mit Ablauf der Widerrufsfrist des Angebots des Empfohlenen.

7. DATENSCHUTZ
Mit der Teilnahme am Venvivo Empfehlungsprogramm bestätigen die Teilnehmenden die Datenschutzbestimmungen von Venvivo.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Venvivo haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen oder Ausfall der Telekommunikationsdienste, für unrichtige oder rechtswidrige Angaben der Empfehlenden oder Empfohlenen, Verluste oder Löschung von Daten, Viren oder Schäden, die in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von Venvivo (seinen Organen, Mitarbeiter:innen oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.